Randspalte #2

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07. Oktober 2017

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Die Grosselternrevolution scheint weiterzugehen. Der 77-jährige Farbdosenjongleur Harald Naegeli, im gemeinen Usus als «Sprayer von Zürich» bekannt, stand erneut vor Gericht (Der Bund, 05.10.2017).

Die Zeitungsmeldung gab ebenso bekannt, dass ihm vorerst kein Urteil drohe, die Staatsanwaltschaft muss sich zuerst mit dem Kläger «Entsorgung und Recycling Zürich» in Verbindung setzen und über eine Weiterverfolgung verhandeln. Stein, oder Wände des Anstosses waren 25 illegal erstellte Strichfiguren auf ebendiesen Zürcher Stadtmauern. «Der Bund» illustrierte die Meldung mit einem Foto eines Naegeli-Werkes, schwarze Farbe auf grauem Grund. Als Bildunterschrift folgte die in diesem Zusammenhang omnipräsente Gretchenfrage: «Kunst oder Sachbeschädigung»? Der oder die wohlig im Bademantel situierte Bund-Lesende darf sich also gleich frühmorgens damit befassen, welche Art der Bemalung öffentlicher Flächen des Auges würdig und folglich nicht strafrechtlich relevant sein soll. Notabene: Ist diese vorgeschlagene Dichotomie wirklich so trennscharf, wie sie es vorgibt, zu sein? Darf dem kunstkennenenden Auge und dem rationalen Gehirn der Bund-Leserschaft nicht auch die Vorstellung einer künstlerischen Sachbeschädigung oder einer sachbeschädigenden Kunst zugemutet werden?

Der schale Beigeschmack, den diese Institutionalisierung hinterlässt, wird noch verstärkt durch die mediale Rezension des aktuellen Gerichtsverfahrens.

In der Bildlegende ist als Quelle «ProLitteris Zürich» angegeben. Was wie die neuste Sensibilisierungskampagne gegen die Abfallproblematik der Stadt Zureich klingt, ist in Wahrheit die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Sie verwaltet in diesen Sparten die urheberrechtlichen Ansprüche der Kunstschaffenden und handelt mit den Nutzern (wie etwa Zeitungen) Tarife aus. Das Foto der Figur, die Harald Naegeli irgendwann einmal an eine Zürcher Hauswand gesprayt hat, ist also heute im Inventar von ProLitteris, welche offiziell vom Institut für geistiges Eigentum des Bundes bewilligt ist, und kann vom Berner Tagi-Abklatsch durch Bezahlung eines entsprechenden Tarifes abgedruckt werden.

Der schale Beigeschmack, den diese Institutionalisierung hinterlässt, wird noch verstärkt durch die mediale Rezension des aktuellen Gerichtsverfahrens. Im Tagesanzeiger schreibt etwa Paulina Szczesniak, Kultur- und Gesellschaftsredaktorin, dass Naegeli endlich als Künstler gewürdigt werden müsse. Er gehe mit Gespür für seine «Tatorte» ans Werk. Das sei «nicht zu vergleichen mit den Tags, die von arroganten Möchtegernsprayern wahllos irgendwo hingeschmiert werden. » Es sind genau solche Aussagen, die Ende der 1970er Jahre noch auf Harald Naegli gemünzt waren und heute von Frau Szczesniak wohl kopfschüttelnd belächelt werden. In dieser Diskussion fehlt es an vielem, vor allem kritischer Auseinandersetzung mit sich selbst und der eigenen Komfortzone, dafür strotzt sie von der Reproduktion traditioneller Bilder und Klassierungen.

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