Ein Ort der Debatte?

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(Foto: Lisa Lindner)

26. März 2019

Von und

Eine registrierte Studierendengruppe will zur Durchführung einer Veranstaltung über Zionismuskritik an Hochschulen bei der Universitätsleitung einen Raum reservieren. Dort stösst sie auf harten Widerstand. Was ist geschehen und nach welchen Kriterien geht die Universität bei der Vergabe von Räumen vor?

Wieviel Israel-Kritik darf an Universitäten geäussert werden? Dieser Frage wollte eine Gruppe Studierender an der Universität Bern in einer Abendveranstaltung im Rahmen der weltweit stattfindenden «Israeli Apartheid Week» nachgehen. Hintergrund der Veranstaltung bildete ein Vorfall, der sich 2017 an der Humboldt Universität Berlin ereignete. In einer unbewilligten Protestaktion wurde die dort anwesende israelische Politikerin Aliza Lavie von drei Aktivist*innen mit jüdisch-israelischem respektive palästinensischem Hintergrund mit Vorwürfen zu Kriegshandlungen in Gaza konfrontiert. Die an der Protesthandlung beteiligten Aktivist*innen müssen sich nun vor einem deutschen Gericht verantworten. Das Urteil steht aus. Für die geplante Veranstaltung an der Universität Bern mit dem Titel «Kritik an der israelischen Apartheid: Nicht an Universitäten?» wurden die drei Aktivist*innen von der Berner Studierendengruppe an die Universität Bern eingeladen um anhand ihres Falles über die aufgeworfene Frage zu diskutieren.

Beinahe hätte sich die von den Studierenden aufgeworfene Frage von selbst geklärt. Denn auf ihr Raumgesuch beim Hausdienst der Uni Bern kassierten die Studierenden eine Absage. Die Begründung: Vor einem Jahr sei es bei einer ähnlichen Veranstaltung zu «ordnungmässigen Problemen» gekommen. Was war da los?

Aus vergangenen Fehlern gelernt

Blenden wir zurück: Vor einem Jahr wollten Studierende im Rahmen der «Israeli Apartheid Week» an der Universität Bern einen Film zeigen. Dafür nutzten sie Synergien und reservierten über die Fachschaft Islamwissenschaft einen Raum. Für Aufsehen sorgte dann vor allem die Werbeaktion, mit der Interessierte für den Anlass gewonnen werden sollten: Vor den Eingängen der Gebäude Unitobler und von Roll stellten die Studierenden zwei bemalte Styroporwände auf und kontrollierten als israelische Soldaten verkleidet die Ausweise derer, die das Unigelände betreten wollten. Damit sollte auf die israelischen Checkpoints im Westjordanland aufmerksam gemacht werden. Gemäss Angaben der beteiligten Studierenden wurde niemand ernsthaft am Eintreten der Universität gehindert, bis auf eine zur Studierendengruppe gehörenden Personen selbst, die als Teil der Aktion kontrolliert wurde. Die unangemeldete Aktion kam bei den Passant*innen nicht nur gut an. In einem Artikel der Gratiszeitung «20 Minuten» wurde die Aktion von einer Berner Studentin als unangebracht und einseitig kritisiert.

«Auf das Angebot, sich zu einem klärenden Gespräch zu treffen, ging die Universität nicht ein.»

«Wir haben aus den Fehlern vom letzten Jahr gelernt», sagt Walid von den für die Aktion verantwortlichen Studierenden. Es sei nicht geschickt gewesen, den Raum über die Fachschaft zu reservieren. Deshalb habe man nun die Uni-Gruppierung «Diskussionsgruppe Palästina» gegründet und offiziell angefragt. Werbeaktionen wurden keine geplant. Trotzdem gab es keine Räume von der Universität, auch auf Nachfrage blieb die Antwort dieselbe. Auf das Angebot, sich zu einem klärenden Gespräch zu treffen, ging die Universität nicht ein.

Die SUB vermittelt

Erst als sich die Studierenden an die Studierendenschaft (SUB) wenden und sich deren Vertreterin persönlich beim Hausdienst für das Raumgesuch einsetzt, kommt Bewegung in die Angelegenheit. Zwei Tage vor der Veranstaltung erhält die Diskussionsgruppe Palästina einen Raum zugewiesen. In ihrer Zusage verbietet die Universitätsleitung der Diskussionsgruppe Palästina weitere Aktionen auf dem Universitätsgelände. Zudem beklagt sie, dass die Studierenden nicht frühzeitig auf Dialog gesetzt hätten. Die Reservationsanfrage wurde über einen Monat vor dem Anlass versandt. Auf Anfrage der bärner studizytig, weshalb sich die Unileitung nicht von Beginn weg habe zusichern lassen, dass keine weiteren Aktionen geplant sind, antwortet diese wenig sagend: «Die Bewilligung zur Benutzung des Unterrichtsraums wurde erteilt, sobald der Veranstaltungszweck und der Ablauf des Anlasses im Verlaufe der Prüfung der Reservationsanfrage schriftlich präzisiert wurde und die Organisatorinnen und Organisatoren zugesichert hatten, dass sie keine anderen Aktionen am Rande der Veranstaltung planen.» Bleibt die Frage, weshalb die Gruppierung zweimal aktiv werden musste, um der Universität diese Zusicherungen geben zu dürfen.

«Welche Debatten haben Platz an einer Uni?»

Der Vorfall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Welche Debatten haben Platz an einer Uni? Als öffentliche Institution hat die Universität Bern prinzipiell die Pflicht, eine breite Debatte zu ermöglichen, unabhängig davon, wie sich die Universitätsleitung inhaltlich zu einem bestimmten Thema positioniert. Dies entspricht auch dem Selbstverständnis der Universität. Wie sie dieser Zeitung mitteilt, hält sie die Meinungsfreiheit und den offenen Diskurs hoch und ist dabei der Neutralität verpflichtet. Das heisst auch, dass Veranstaltungen, deren inhaltliche Ausrichtung und Positionierung nicht derjenigen der Universität und der Mehrheitsgesellschaft entspricht, von der Universitätsleitung genehmigt werden sollten – sofern diese keine menschenverachtenden und diskriminierenden Positionen vertreten. Dem Anspruch der Neutralität wird die Universität am ehesten gerecht, wenn sie keine inhaltlichen Vorgaben macht und sich in ihrer Genehmigungspraxis transparent und konsistent verhält.

Wenig transparentes Verfahren

Doch wie läuft die Genehmigung einer Raumreservation in der Realität ab? Für den Entscheid ist grundsätzlich die Hörraumverwaltung zuständig. Diese prüft, ob die Vorschriften im Reglement über die Benutzung der Unterrichtsräume der Universität Bern eingehalten werden und erteilt dementsprechend eine Bewilligung. Im besagten Reglement sind keine inhaltlichen Kriterien festgelegt, was zu begrüssen ist und dem Anspruch des offenen Diskurses entspricht. Nur bei Gesuchen mit persönlicher, politischer oder religiöser Brisanz müssen die Reservationsstellen die Genehmigung der Universitätsleitung einholen. Wann diese Brisanz gegeben ist und nach welchen Kriterien die Universitätsleitung vorgeht, ist nicht definiert. Im aktuellen Fall schien die politische Brisanz jedenfalls vorhanden gewesen zu sein. Nur so ist es zu erklären, dass die Diskussionsgruppe Palästina über eine Woche auf eine Antwort warten musste und der abschliessende Raumentscheid vom Rektorat und nicht von der Hörräumverwaltung gefällt wurde. Dass die offizielle Begründung der Universitätsleitung keine inhaltliche, sondern eine formale war, ist nicht nachvollziehbar. Ein solches Verfahren wird dem Anspruch, ein Ort des Gedankenaustauschs und der Debatte zu sein, nicht gerecht.

Die Universitätsleitung könnte dies ändern, indem sie klare Kriterien für alle schafft, ihre Entscheide transparent und nachvollziehbar gestaltet und eine unabhängige Stelle einsetzt, bei der Entschiede im Zweifelsfall angefochten werden können. Eine mutige und transparente Raumvergabepraxis stünde der Universität Bern gut an. Dadurch könnte sie neben Forschung und Bildung einen weiteren relevanten Teil zu gesellschaftlichen Debatten beitragen.

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